Lauterbornschule / Offenbach

Unterrichtsbefreiung für religiöse Feste und Feiertage

An religiösen Feiertagen, die in Hessen keine staatlichen Feiertage sind (z.B. Aschermittwoch, Reformationstag), erhalten die betroffenen Kinder eine Unterrichtsbefreiung für die Zeit des Gottesdienstes.

An Ramadan, Bayrami und Kurban Bayrami werden die Schüler islamischen Glaubens vom Unterricht freigestellt.

Schüler jüdischen Glaubens werden am jüdischen Neujahrsfest (2 Tage), am Versöhnungsfest, am Laubhüttenfest (2 Tage), am Beschlussfest (2 Tage), am Passahfest (die ersten zwei und die letzten zwei Tage) und am jüdischen Pfingstfest (2 Tage) vom Unterricht befreit.

Bitte informieren Sie vorher den Klassenlehrer von der Abwesenheit Ihres Kindes.