Lauterbornschule / Offenbach

Infektionsschutzgesetz

Wenn Ihr Kind eine ansteckende Krankheit hat, wie z.B. Mumps, Scharlach, Keuchhusten, Windpocken oder Verlausung, darf Ihr Kind erst wieder die Schule besuchen, wenn keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. Liegt bei Ihrem Kind oder in Ihrer Familie eine dieser Krankheiten vor, sind Sie dazu verpflichtet, die Schule darüber umgehend zu informieren.