Lauterbornschule / Offenbach

Beurlaubung

Beurlaubungen von Schülern bis zu 2 Tagen kann der/die Klassenlehrer/-in prüfen und gewähren, es sei denn die entsprechenden Tage befinden sich direkt vor oder nach Ferientagen.

Sonstige Beurlaubungen können nur aus besonders wichtigen Gründen genehmigt werden. Ein entsprechender Antrag muss schriftlich bei der Schulleitung gestellt werden.

Die Schulleitung entscheidet dann über die Beurlaubung.